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EXIT TAX IN POLEN – ÄNDERUNGSENTWURF ZUM EINKOMMENS- UND KÖRPERSCHAFTSTEUERGESETZ

2018-10-22

Das Legislationszentrum der Regierung stellte am 24. August 2018 Entwürfe von Änderungen u.a. der Körperschaftsteuer (CIT) und der Einkommenssteuer (PIT) vor. Ziel der neuen legislativen Arbeiten ist unter anderem die Einführung in die polnische Rechtsordnung von Bestimmungen der ATAD Richtlinie der EU-Kommission 2016/1164 vom 12. Juli 2016, welche die Institution vom sogenannten Exit tax einführt. Gegenwärtig ist der Gesetzesentwurf bereits beim Sejm eingegangen.

Unter dem Begriff Exit tax ist die Besteuerung von nicht realisierten Kapitalgewinnen in Verbindung mit der Übertragung von Vermögensbestandteilen des Steuerpflichtigen, Verlagerung des Steuersitzes oder der Betriebsstätte nach außerhalb der Republik Polen zu verstehen. Mit anderen Worten, Ziel der gegenständlichen Abgaben ist dem Verlust des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns vorzubeugen, der tatsächlich in dem Zeitraum erzielt wurde, in dem der gegebene Steuerpflichtige (ansässig oder gebietsfremd) unter die polnischen Steuervorschriften fiel.

Gemäß dem Entwurf sollen für Einkommensteuerpflichtige 2 Steuersätze gelten – 3 % Besteuerungsgrundlage (wenn der steuerliche Wert von Vermögensbestandteilen nicht ermittelt wird) und 19% in sonstigen Fällen. Im Fall von Körperschaftsteuerpflichtigen soll der Steuersatz 19% der Besteuerungsgrundlage betragen.  Im Sinne der neuen Vorschriften, Besteuerungsgrundlage soll die Summe von Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen darstellen, die für einzelne Vermögensbestandteile ermittelt wurden (im Fall von Unternehmen oder ihrer organisierten Teile soll das Einkommen die gesamten dazugehörigen Vermögensbestandteile betreffen). Einkommen aus nicht realisierten Gewinnen soll hingegen der Überschuss vom Marktwert des übertragenen Vermögensbestandteils, auch infolge eines Wechsels der steuerlichen Ansässigkeit, über seinem Steuerwert sein (ermittelt zum Tag seiner Übertragung).

Die ATAD-Richtlinie bestimmt Vorschriften zur Bekämpfung von Körperschaftssteuervermeidungspraktiken. Ihr Ziel ist die Unternehmer zu entmutigen, ihren Firmensitz zu verlagern oder Aktiva in Staaten zu übertragen, indem sie zusätzliche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen könnten. Die Vorschriften haben Situationen vorzubeugen, in den Firmen u.a. Steuervergünstigungen in Anspruch nahmen, und nach Ende der steuerlichen Begünstigungen sich entschieden ihre Geschäftstätigkeiten ins Ausland zu verlagern.

Im Gegensatz zur ATAD-Richtlinie, erfassen die polnischen Regelungen auch die Besteuerung von natürlichen Personen. Daher wurden im Einkommensteuergesetz Änderungen eingeführt, die eine Besteuerung von, durch Gewerbebetreibende, wie auch kein Gewerbe betreibende natürliche Personen erzielten, nicht realisierten Kapitalgewinnen, im Fall der Übertragung von Vermögensbestandteilen nach außerhalb des Gebiets der Republik Polen oder Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit ermöglichen. Jedoch im Fall von natürlichen Personen sieht man die Einführung einer Betragsschwelle in Höhe von 4 Mio. PLN für Aktivawerte vor, die von der Steuer auf nicht realisierte Gewinne erfasst werden. Diese Schwelle wird bei allen natürlichen Personen (so der Gewerbebetreibenden, wie auch kein Gewerbe betreibenden) Anwendung finden.

Gemäß dem präsentierten Entwurf, wird die Steuer auf nicht realisierte Kapitalgewinne (berechnet nach den im Gesetz vorgesehenen Richtlinien) unter gewissen Voraussetzungen auf Raten in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren gezahlt werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, die Exit tax durch einen Steuerpflichtigen zurückzuerhalten, der zuerst seine Aktiva aus Polen, und binnen 5 Jahren diese zurück auf das Gebiet von Polen verlagert. Die Abgaben wird auch eine natürliche Person zurückerhalten können, die ihren Wohnsitz aus Polen verlegt, und binnen 5 Jahren nach Polen zurückkehrt.

Auf die Exit tax sollten sich insbesondere Subjekte vorbereiten, die eine Reorganisation ihrer Geschäftstätigkeit planten, insbesondere in Verbindung mit einem Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit oder Übertragung von Vermögensbestandteilen nach außerhalb des Gebiets der Republik Polen.

Paulina Andrzejczyk, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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