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Slim VAT 2 wurde verabschiedet. Es wird einfacher sein, Kettentransaktionen abzurechnen und die Steuer zu korrigieren.

2021-06-30

Der polnische Sejm hat einstimmig eine Reihe von Vereinfachungen der MwSt.-Vorschriften verabschiedet, die als "Slim VAT 2"-Paket bezeichnet werden. Das vorherige Änderungspaket sorgte für einige Verwirrung, insbesondere im Bereich der Anerkennung von Korrekturrechnungen. Es scheint jedoch, dass das Finanzministerium seine Lektion gelernt hat und die nächste in der Reihe von Änderungen wird von den Steuerpflichtigen herzlich begrüßt werden.

Ordnungsgemäße Kettenlieferung

Die erste Änderung mit Ordnungscharakter ist die Einführung einer Regelung, die eindeutig die sog. "bewegliche Lieferung" im Falle der Ausfuhr und der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen definiert, wenn derjenige, der den Versand oder die Beförderung von Gegenständen in einem Kettengeschäft organisiert, der erste Lieferant oder der letzte Erwerber ist. In dieser Situation sieht die Novelle vor, dass der begünstigte Mehrwertsteuersatz jeweils der Lieferung des ersten Lieferanten und des letzten Käufers zugeordnet wird.

Obwohl diese Lösung keinen Einfluss auf die derzeitige Praxis haben sollte, ist sie aufgrund des offensichtlichen Wunsches, die Situation der Steuerpflichtigen, die an Kettengeschäften beteiligt sind, umfassend zu regeln, positiv zu bewerten.

Bestätigte Vorgehensweise bei der Anpassung von EU-Einkäufen

Eine weitere Neuheit ist die Einführung von Bestimmungen, die den Zeitraum angeben, in dem der Steuerpflichtige die die Steuerbemessungsgrundlage mindernde Berichtigung bei der Einfuhr von Dienstleistungen, beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren und bei der Lieferung von Waren, bei denen der Steuerpflichtige der Erwerber ist, offenlegen muss. Derzeit wird allgemein angenommen, dass der Zeitpunkt der Einstellung in diesen Fällen von der Ursache abhängt. Slim VAT 2 bestätigt in gewisser Weise diese Vorgehensweise. Die Korrektur sollte in der Abrechnung für die Abrechnungsperiode vorgenommen werden, in der der Grund für die Kürzung aufgetreten ist. Im gleichen Zeitraum ist der Steuerpflichtige verpflichtet, die Vorsteuer auf diese Erwerbe zu korrigieren.

Mehr Zeit für den Import im vereinfachten Verfahren

Die Änderungen werden auch für Importeure von Vorteil sein. Die Novelle ermöglicht den Steuerpflichtigen, die die Mehrwertsteuer für den Import von Waren im vereinfachten Verfahren abrechnen, erneut eine Änderung ihrer Steuererklärung, wenn die Steuer in der ursprünglichen Erklärung nicht korrekt ausgewiesen wurde. Dieses Recht steht Ihnen innerhalb von 4 Monaten zu, beginnend mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Steuerpflicht entstanden ist. Es sei daran erinnert, dass eine ähnliche Lösung in ähnlicher Form bis zum 1. Oktober 2020 in Betrieb war. Damals hatten die Steuerpflichtigen vier Monate Zeit, um der Steuerbehörde Dokumente vorzulegen, die die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer in der Steuererklärung bestätigen. In der Praxis ermöglichten die Regelungen eine mögliche Korrektur einer fehlerhaften Abrechnung. Diese Regelungen wurden aufgehoben, aber das Paket Slim VAT 2 scheint sich auf sie zu beziehen.

Erleichterte Umsatzsteuerwahl bei der Lieferung von Grundstücken

Die Wahl der Besteuerung mit Mehrwertsteuer der Lieferung eines Gebäudes, einer Struktur oder ihrer Teile wird ebenfalls einfacher. Gegenwärtig entscheiden sich die meisten Steuerpflichtigen - für den Fall, dass diese Art von Umsätzen durch eine Steuerbefreiung abgedeckt ist - dafür, beim Leiter des für den Erwerber zuständigen Finanzamtes eine abgestimmte Erklärung über die Wahl der Besteuerung einer solchen Lieferung mit Mehrwertsteuer abzugeben. Eine solche Klage ermöglicht die Rückforderung der bereits gezahlten Steuer nach der Transaktion und schließt die Verpflichtung zur Zahlung von 2% Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen aus. Die Abgabe einer separaten Erklärung scheint jedoch eine unnötige formale Verpflichtung zu sein. Deshalb sieht das Paket Slim VAT 2 vor, dass es auch in der notariellen Urkunde, die im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Immobilien abgeschlossen wird, erfolgen kann.

Steuerabzug ohne Zinsen

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Umsetzung des EuGH-Urteils vom 18. März 2021 in der Rechtssache C-895/19 A, indem aus der polnischen Gesetzgebung die Bedingung entfernt wird, die die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei der Einfuhr von Dienstleistungen und beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren durch Steuerpflichtige von der Angabe der Ausgangsumsatzsteuer innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Monats abhängig macht, in dem die Steuerpflicht in Bezug auf die erworbenen Waren oder Dienstleistungen entstanden ist.  Der Gerichtshof stellte fest, dass die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes, die es unmöglich machen, Ausgangs- und Eingangsumsatzsteuer im selben Abrechnungszeitraum auszuweisen, in dieser Hinsicht mit der EU-Richtlinie unvereinbar sind.

100 % MwSt. auf ein Auto ohne Eile

Von Vorteil für die Steuerpflichtigen ist auch die Verlängerung der Frist für die Einreichung der VAT-26-Informationen, die einen 100%igen Steuerabzug für Ausgaben im Zusammenhang mit einem ausschließlich für die unternehmerische Tätigkeit genutzten PKW ermöglicht. Derzeit beträgt die Frist nur 7 Tage nach dem Auftreten der ersten Ausgabe im Zusammenhang mit einem Fahrzeug. Die Einreichung dieser Informationen nach dem Stichtag führt dazu, dass der Vorsteuerabzug für Ausgaben, die vor der Einreichung für das Fahrzeug getätigt wurden, nur in Höhe von 50% möglich ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die erste Ausgabe für ein Auto in der Regel auch die größte ist, war der Verlust der Hälfte des Abzugs für vergessliche Personen oft sehr schmerzhaft. Die Novelle sieht eine Verlängerung der Frist für die Einreichung von VAT-26 bis zum 25. Tag des Monats vor, der auf den Monat folgt, in dem die erste Ausgabe angefallen ist, spätestens jedoch bis zum Datum der Übersendung von JPK-V7 für den Monat.

Forderungsnachlass auch dann, wenn die Gegenpartei in Konkurs geht

Das Novellenpaket setzt auch das Urteil der Gerichthofs in der Rechtssache C-335/19 um, in dem der Europäische Gerichtshof feststellte, dass der polnische Gesetzgeber das Recht auf Senkung der vom Verkäufer zu zahlenden Steuer nicht davon abhängig machen darf, dass der Käufer ein aktiver Mehrwertsteuerzahler ist, der sich nicht in einem Umstrukturierungs-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren befindet. Diese Beschränkungen sind aufgehoben worden. Die Frist für die Inanspruchnahme der Befreiung wurde zusätzlich von zwei auf drei Jahre verlängert, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung, die die Forderung dokumentiert, ausgestellt wurde.

Die Neuheit ist die Einführung des Rechts auf Inanspruchnahme des Forderungsnachlasses bei Verkäufen an Verbraucher und von der Umsatzsteuer befreite Steuerpflichtige. Dies ist dann möglich, wenn die Schuld durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil bestätigt und zur Vollstreckung eingereicht wurde. Sie ist auch möglich, wenn eine Schuld in das auf nationaler Ebene geführte Schuldenregister eingetragen wurde oder wenn ein Schuldner für insolvent erklärt wurde.

Sonstige Änderungen

Die Änderung führt auch haushaltsbezogene Änderungen im Zusammenhang mit dem Brexit und dem Status von Nordirland ein, sowie die Klärung bestimmter Fragen im Zusammenhang mit der Freigabe von Mitteln aus dem MwSt.-Konto. Die meisten der im Paket Slim VAT 2 enthaltenen Änderungen werden ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Inzwischen rühmt sich das Finanzministerium bereits mit den fortgeschrittenen Arbeiten an Slim VAT 3.

Wojciech Jasiński, Steuerkonsultant, ATA Tax Sp. z o.o.

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