Ein Unternehmer kann Zinsen von einem Kredit als steuerlich absetzbare Kosten einbeziehen
2019-10-16
Bei der Verwendung von Mitteln aus einem für geschäftliche Zwecke aufgenommenen Kredit hat ein Unternehmer das Recht, Zinsen als steuerlich absetzbare Kosten einzubeziehen, auch wenn der Kredit von seinem Ehepartner aufgenommen wurden. Selbstverständlich wird der Unternehmer dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit stehen. In der elektronischen Ausgabe von „Rzeczpospolita“ finden Sie einen Artikel mit der Stellungnahme unseres Steuerberaters Dorota Dąbrowska.