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Niedrigere Körperschaftssteuer und vereinheitlichte Mehrwertsteuersätze - das Finanzministerium hat die geplanten Vereinfachungen preisgegeben

2018-06-29

In dem kürzlich der "Rzeczpospolita" gegebenen Interview präsentierte die Finanzministerin Teresa Czerwińska die Änderungen vor, an den gegenwärtig das Ministerium arbeitet und welche – nach Auffassung vom Fiskus – das Betreiben von Geschäftstätigkeiten erleichtern und den Unternehmergeist, wie auch innovative Maßnahmen in der Wirtschaft stimulieren sollen.

Unternehmer werden sicherlich mit Zufriedenheit die Information über die Einführung eines neuen Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 9%, anstelle des bisherigen Präferenzsatzes in Höhe von 15% hören. Der neue Satz wird für Mikrounternehmer Anwendung finden. Es ist jedoch möglich, dass der Katalog der dazu berechtigten Unternehmer noch erweitert wird.

Zugleich plant das Ministerium Investitionen zu unterstützen, indem Vorzüge für die Unternehmer eingeführt werden, welche anstatt die Dividende auszuzahlen sich entscheiden die ausgearbeiteten Gewinne für Investitionen zu bestimmen. Die Präferenzen werden in der Möglichkeit bestehen hypothetische Zinsen in den Kosten (bis zu einem gewissen Limit) zu erfassen. Es soll auch eine Erleichterung „innovation box” eingeführt werden. Unternehmen die ihre Gewinne auf Grundlage vom geschützten geistigen Eigentum erzielen z.B. durch ein Patent, Schutzrechte für Gebrauchsmuster, das Recht zur Eintragung eines industriellen Musters, oder auch Urheberrecht bezüglich einer Computer Software, werden befugt sein, einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Die eingeführte Änderung betrifft somit die Etappe einer Kommerzialisierung vom geistigen Eigentum – der Verkauf von Patenten oder Lizenzen sollen somit vorteilhafter als bisher besteuert werden, was die Unternehmen zu einer größeren Aktivität in Bereich ihrer Erzeugung ermuntern soll. Bisher ist die Höhe der Körperschaftsteuer noch nicht bekannt, in der innovative Gesellschaften die genannten Erträge besteuern werden. Was zu betonen ist, soll die bereits bekannte Erleichterung für Untersuchungen und Forschungen weiterhin in Kraft bleiben.

Mit großen Erleichterungen können auch die Mehrwertsteuerpflichtigen rechnen. Absicht der Regierung ist der Weggang von der Ermittlung eines entsprechenden Mehrwertsteuersatzes in Anlehnung an die Polnische Klassifikation der Waren und Dienstleistungen (CN-Codes). Dies erlaubt einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz für die gesamte Warengruppe zu bestimmen, infolgedessen in vielen Fällen dieser Steuersatz ermäßigt wird (z.B. das gesamte Obst soll mit einem Steuersatz von 5% erfasst werden). Zugleich plant die Regierung eine sogenannte verbindliche Steuersatzinformation einzuführen, was sicherlich die Sicherheit der Steuerpflichtigen erhöhen wird.

Die Ministerin bestätigte auch die zuvor angekündigte Absicht des Weggangs von der Pflicht zur Einreichung der Mehrwertsteuererklärung – der Fiskus erhält nämlich alle Angaben in Form von JPK_VAT - Dateien. Die Änderung wird höchstwahrscheinlich bereits ab 2019 eingeführt.

Außer den oben genannten Änderungen plant die Regierung auch die Abrechnungsweise von Firmenfahrzeugen zu ändern, z.B. in dem der Wertlimit eines Pkws, bis zu dem die Abschreibungen zu den Kosten gerechnet werden  von 20 Taus. Euro bis auf 150 Taus. Zloty zu erhöhen. Den Unternehmern soll auch die unangenehme Pflicht gespart werden Kilometergeldregister auszufüllen. Unter den Änderungen, die unserer Meinung nach bemerkenswert sind, befindet sich auch die Erhöhung vom Limit der Einnahmen für kleine Steuerpflichtige von 1,2 Mio. Euro bis auf 2 Mio. Euro. 

Die Entwürfe von Gesetzesänderungen wurden von dem Ministerium noch nicht veröffentlicht.

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Barbara.otrzonsek|atatax.pl| |Barbara.otrzonsek|atatax.pl

Barbara Otrzonsek, Tax consultant, , ATA Tax Sp. z o.o.