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Ermäßigungen bei der Einkommenssteuer für Steuerpflichtegen bis zum 26. Lebensjahr

2019-07-31

Ab dem 1. August 2019 werden die neuen Prinzipien der Besteuerung der jungen Angestellten und Auftragnehmer gelten. Gemäß der novellierten Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes wird die Ermäßigung an Personen bis zum 26. Lebensjahr gerichtet.

Das Alterskriterium ist eine der Hauptbedingungen, damit man die Ermäßigung nutzen kann. Es ist erwähnenswert, dass die Vorschriften ausschließlich Personen betreffen, die Einnahmen aus einer Geschäftsbeziehung, Arbeitsverhältnis, Heimarbeit, kooperativem Arbeitsverhältnis und Auftragsverträgen erzielen, unabhängig von der Zahl den abgeschlossenen Verträgen. Infolgedessen können Personen, die auf Grundlage eines Dienstvertrags arbeiten und Personen, die Einzelunternehmen betreiben den sogenannten Null-PIT nicht nutzen.

Die Ermäßigung wird nur Einnahmen, die von dem Steuerpflichtigen bis zum 85.528 PLN pro Jahr erzielt werden, umfassen. Es ist ein Betrag, der sich mit dem Limit der ersten Schwelle der Steuertabelle bedeck. Werden die Einnahmen des Steuerpflichtigen den genannten Wert überschreiten, so wird der Überschuss nach dem 32%-Satz besteuert, der in der zweiten Schwelle der Steuertabelle gilt.

Bis zum 31. Juli 2019 werden die bisherigen Vorschriften bezüglich der Besteuerung der Einnahmen vom Arbeitsvertrag und Auftragsvertrag gelten. Für Einnahmen, die zwischen 01. August 2019 und 31. Dezember 2019 erzielt werden, beträgt das Limit der Steuerbefreiung 35.636,67 PLN, was 5/12 des Jahreslimits beträgt. Bei Berechnung der Steuervorschüsse von Einkommen, die ab 1. August 2019 laufenden Jahres erzielt werden, wird die Steuerbefreiung nicht angewendet. Eine Ausnahme wird eine Situation bilden, wenn der Steuerpflichtige dem Zahler eine schriftliche Erklärung einreichen wird, in der er erklären wird, dass die in der Zeit vom 1. August 2019 bis 31. Dezember 2019 erzielten Einnahmen vom Arbeits- und Auftragsvertrag im Gesamten von der Steuer auf der Grundlage der novellierten Vorschriften des sog. Null-PIT befreit werden. Nach Erhalt solcher Erklärung wird der Steuerpflichtige keine Vorschüsse auf die Einkommenssteuer einziehen. Steuerpflichtigen, die von der Möglichkeit solche Erklärung einzureichen verzichten, werden eine Rückerstattung wegen der Ermäßigung nach Abrechnug der Steuer in der Jahreserklärung bekommen. Ab dem 1. Januar 2020 wird die Ermäßigung schon bei Berechnung der Steuervorschüsse durch den Steuerpflichtigen berücksichtigt, man wird keine Erklärung einreichen müssen.

Die Ermäßigung befreit Personen, die mit Sozial- und Krankenversicherung umfasst sind, nicht davon die Beiträge an die polnische Sozialversicherungsanstalt und an das polnische Nationale Gesundheitsfonds zu zahlen.

Gemäß der Begründung des Ministerrats ist das Ziel der eingeführten Änderungen im Einkommenssteuergesetz die Berufsaktivierung  der jungen Personen durch Erleichterung der Erscheinug auf dem Arbeitsmarkt.

Am 15. Juli 2019 wurde das Gesetz dem Presidenten zur Unterschreibung eingereicht.

 

Magdalena Walczyńska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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