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Das Finanzministerium plant weitere Änderungen an der Einheitlichen Kontrolldatei (JPK)

2017-07-28

Das Finanzministerium hat am 07.07.2017 mit Steuerkonsultationen im Bereich von weiteren Änderungen an den Einheitlichen Kontrolldateien (JPK_VAT Datei) angefangen.

Wie in der Benachrichtigung über den Anfang der Konsultationen angegeben worden ist, stelle die Einführung einer technischen und inhaltlichen Modifikationen an dem schon existierenden JPK_VAT-Schema das erste Ziel der Konsultationen dar – im Besonderen die Liquidation der überflüssigen Daten, technische und strukturelle  IT-Modifikation der Datei, Einführung von neuen Daten, die bessere Nutzung der JPK_VAT-Schema sowohl durch Steuerbehörden als auch durch Steuerpflichtige selbst, z.B. für interne Audits der Abrechnungskorrektheit erlauben würden. Es wird u.a. Folgendes angefordert:

  • Einführung von Korrekturindikatoren der JPK_VAT-Dateien durch Bestimmung des Einreichungszwecks der Datei (1 – Ersteinreichung, 2 – 1. Korrektur, 3 – 2. Korrektur u.s.w.),
  • Einführung des Feldes für das Verkaufsdatum in dem die Verkaufsgeschäfte betreffenden Teil,
  • Löschung des Feldes mit der REGON-Nummer des Steuerpflichtigen,
  • Einführung des separaten Feldes für den Code des Landes, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat,
  • Einführung des Feldes für das Präfix der Steuernummer (NIP) des Vertragspartners,
  • Einführung der Felder für Termine und Zahlungstypen, sogar für Beförderungsbelege.

Der Minister begründet, dass durch den Ausbau des JPK_VAT-Schemas die meisten Prüfungstätigkeiten aus der Ferne und somit schneller getätigt werden, was folglich die Prüfung von Aktivitäten des Steuerpflichtigen bedeutend verbessern im Endeffekt auch die Tätigkeiten bei der Prüfung der Begründetheit der Rückerstattung von Mehrwertsteuerüberschüssen beschleunigen sollte.

So die Änderungen an dem JPK_VAT-Schema nicht wundern – denn sie werden nicht die ersten sein – so kann das zweite Ziel der Konsultationen doch überraschend sein. Der Minister plant nämlich den Steuerpflichtigen entgegenzukommen und ihre Berichtserstattungspflichten zu minimalisieren, indem das JPK_VAT-Schema so konstruiert wird, dass ihre Pflicht zur Einreichung der VAT-7-Erklärung durch die Einreichungspflicht der JPK_VAT-Datei ersetzt würde. Dafür wäre natürlich der Ausbau des JPK_VAT-Schemas um neue Datenkategorien, wie z.B. Vorsteuervortrag und vorzutragender Betrag oder Modus der Rückerstattung von Steuerüberschüssen an Steuerpflichtige, benötigt. Dieses Ziel, obwohl ein langfristiges und entsprechende legislative Änderungen benötigendes Ziel ist, soll - soweit es in Kraft treten wird - positiv bewertet werden, obwohl die Übersendung eines erweiterten Informationsbereiches im JPK_VAT-Rahmen gewisse Schwierigkeiten für Steuerpflichtige bedeuten kann.

Die Beratungen werden bis zum 08. August 2017 dauern.

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass vom 01.01.2018 alle Steuerpflichtigen zur Einreichung der JPK_VAT-Datei verpflichtet werden.

 

Barbara Otrzonsek, tax consultant, ATA Finance