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Allokation von indirekten Kosten zwischen Ertragsquellen

2019-01-10

Der Direktor der Steuerinformation Polen bestätigt in den letztens erlassenen Auslegungen, dass Erträge aus Dividenden, ebenso der besteuerten, wie auch der von der Steuer befreiten bei der Ermittlung vom Verhältnis zur Allokation der indirekten Kosten zwischen zwei Ertragsquellen nicht berücksichtigt werden.

 

Der neue Allokationsschlüssel in den Vorschriften ist eine natürliche Konsequenz der, mit dem 1. Januar 2018 eingeführten Ertragsunterteilung in Erträge aus Kapitalgewinnen und sonstige Erträge (erzielt aus anderen Quellen). Außer der Unterteilung von indirekten Kosten in Erträge aus den, die Gewinne zu besteuern sind und aus den die Gewinne nicht zu besteuern oder von der Steuer befreit sind, haben die Steuerpflichtigen – im zweiten Schritt - indirekten Kosten an zwei Ertragsquellen – aus Kapitalgewinnen und sonstigen Erträgen zuzuschreiben. Bedenken der Steuerpflichtigen konnte die angemessene Erfassung ihrer Erträge aus Dividenden – insbesondere der befreiten – in den Allokationsschlüsseln erwecken.

 

Bis Ende 2017 herrschte die allgemeine Ansicht, dass von der Körperschaftsteuer befreite Dividenden bei der Kalkulation des Allokationsschlüssels von indirekten Kosten unter die besteuerten und nicht besteuerten oder von der Körperschaftsteuer befreiten Erträge nicht berücksichtigt werden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass die Besteuerungsgrundlage von Dividenden nicht der Gewinn sondern die Erträge sind, während die angemessenen Regelungen des Körperschaftsteuergesetzes sich auf Betriebsausgaben berufen, von den nicht die Erträge sondern die Gewinne besteuert werden, von der Besteuerung befreit werden oder nicht zu besteuern sind. Somit die Erlangung einer Zuwendung in Form der Dividende führte nicht zum Ausschluss eines Teils von indirekten Kosten aus den Steuerkosten.

 

Seit Januar 2018, in Verbindung mit der Ausgliederung von Gewinnen erschienen Zweifel, ob die von der Körperschaftsteuer befreiten Dividenden von den Steuerpflichtigen bei der Ermittlung des Schlüssels berücksichtigt werden sollten, nachdem die Kosten zwei Ertragsquellen (Kapitalgewinne und sonstige Quellen) zugeschrieben werden. Die Vorschriften in Art. 15 Abs. 2b ordnet nämlich die Anwendung von Abs. 2 und 2a bei der Zuschreibung von indirekten Kosten zu jeder der Quellen an.

 

In der individuellen Auslegung vom 16. Mai 2018 (0114-KDIP2-3.4010.89.2018.1.MC) brachte der Direktor der Steuerinformation Polen vor, das man in keiner der Etappen einer Kostenallokation (mit der Körperschaftsteuerbefreiung erfassten) Erträge aus Dividenden berücksichtigen sollte. Diesen Standpunkt bestätigte der Direktor der Steuerinformation Polen in weiteren Auslegungen vom August 2018.

 

 

Der Allokationsprozess der indirekten Kosten sollte nach Auffassung des Direktors der Steuerinformation Polen in zwei Etappen verlaufen:

 

Etappe I: Ermittlung, welcher Wert von indirekten Kosten als Steuerkosten im Zusammenhang mit versteuerten Gewinnen, und welcher mit den von der Körperschaftsteuer befreiten (oder unter die Körperschaftsteuer nicht fallenden) Gewinnen betrachtet werden kann,

Etappe II: Zuschreibung eines ermittelten Betriebsausgabenbetrags zu Erträgen aus Kapitalgewinnen und sonstigen Erträgen.

 

Wie der Fiskus hingewiesen hat, sollten die vom Steuerpflichtigen erhaltenen Dividenden weder beim Zähler, noch beim Nenner vom Verhältnis des Allokationsschlüssels von indirekten Kosten zur angemessenen Quelle berücksichtigt werden.

Somit bleiben die durch den Steuerpflichtigen erhaltenen Dividenden neutral für die Allokation der Kostenunterteilung unter die seit 2018 bestehenden Ertragsquellen.

 

Barbara Otrzonsek, Steuerkonsultantin bei ATA Tax Sp. z o.o.