Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Der polnische Fiskus kämpft gegen die steuerliche Optimierung

2012-10-02

Die polnische Regierung versucht immer intensiver, die Möglichkeiten einer steuerlichen Optimierung der Wirtschaftstätigkeit zu begrenzen. Dies resultierte in zahlreichen Änderungen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen in den letzten Jahren. In der vergangenen Woche verabschiedete das polnische Parlament (Sejm) ein Gesetz, welches die Ratifizierung von Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxembourg genehmigt; vor drei Monaten wurde ein solches Gesetz bezüglich des Abkommens mit Cypern verabschiedet. Wenn die Ratifizierungsprozeduren im laufenden Jahr abgeschlossen worden sind, werden die Vorschriften der o.g. Abkommen, die die Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung wesentlich einschränken, ab 2013 angewandt.

Auch in den nationalen Vorschriften werden Änderungen vorbereitet, die für Steuerpflichtige ungünstig sind. Das Finanzministerium veröffentlichte einen Novellierungsentwurf bezüglich der Gesetze über die Einkommensteuer (ESt) und über die Körperschaftsteuer (KSt). Dieser Entwurf sieht einige ungünstige Änderungen vor. Zu diesen Änderungen gehören: Gleichstellung der steuerlichen Behandlung von Kommanditgesellschaften auf Aktien mit juristischen Personen, weitere Einschränkungen beim Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben (sog. „Unterkapitalisierung”) sowie Einführen der Besteuerung von datio in solutum, z.B. Übertragung des Eigentums an Sachen zwecks Befreiung von einer Geldschuld.

Änderungen bezüglich der Kommanditgesellschaften auf Aktien

Kommanditgesellschaften auf Aktien werden oft zwecks Steueroptimierung, manchmal mit Einschaltung als Gesellschafter eines von der KSt subjektiv befreiten Investitionsfonds, genutzt.

Gegenwärtig ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Gesellschaft selbst keine Steuern von ihren Einkommen zahlt; die Steuern von Einkommen werden von ihren Gesellschaftern entrichtet. Die von einer Kommanditgesellschaft auf Aktien erzielten Einkommen sind, grundsätzlich, einmalig besteuert: entweder mit der 19%-igen KSt (beim Gesellschafter, der eine juristische Person ist) oder mit der ESt (bei Gesellschaftern, die natürliche Personen sind), die entweder nach dem Steuertarif berechnet oder als 19%-ige lineare Steuer gezahlt wird. Anfang dieses Jahres erschien in der Rechtsprechung des Obersten Verwaltungsgerichts die Ansicht, dass ein Teil der Gewinne, der den Aktionären einer Kommanditgesellschaft auf Aktien zusteht, erst zum Zeitpunkt der Zahlung der Geldmittel und nicht während des Steuerjahres, wie es bei anderen Personengesellschaften der Fall ist, besteuert werden soll.

Falls die geplanten Änderungen in Kraft treten, wird im Falle von Kommanditgesellschaften auf Aktien eine doppelte ökonomische Besteuerung stattfinden: einmal auf der Ebene der Gesellschaft und dann bei den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Gewinnausschüttung. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien wird sodann ihre Attraktivität als Form einer steuerlichen Optimierung verlieren.

Der Entwurf der Novellierung sieht keine Übergangsvorschiften bezüglich der Änderung des steuerlichen Status vor. Die bereits existierenden Kommanditgesellschaftern auf Aktien würden somit schon ab 1. Januar 2013 der KSt unterliegen. Auf Grund der Zweifel, ob ein solches dieses Gesetzgebungsverfahren mit dem Grundgesetz übereinstimmt, sind Modifizierungen der Novellierung zu erwarten.

Mehr Darlehen, die mit der Unterkapitalisierung betroffen sind

Der bisherige Wortlaut von Vorschriften bezüglich der Unterkapitalisierung erlaubte es, die Einschränkungen im Bereich des Zinsenabzugs nur im Falle von Darlehen (Krediten) anzuwenden, die dem Darlehensnehmer von einer direkt mit ihm verbundenen Muttergesellschaft oder von einer Schwestergesellschaft gewährt wurden.

Gemäß dem Novellierungsentwurf wird die Unterkapitalisierungsklausel auf Darlehen von sowohl direkt als auch indirekt verbunden Personen angewandt. Die Novellierung erweitert den Anwendungsbereich der Unterkapitalisierungsklausel auf Darlehen von Personen, die unmittelbar mindestens 25% der Anteile am Kapital des Darlehensnehmers halten. Darüber hinaus wurden mit der Einschränkung auch die Zinsen von Darlehen umfasst, die einer Gesellschaft von einer mit ihr verbundenen Gesellschaft gewährt wurde, wenn an diesen Gesellschaften dieselbe Person direkt oder indirekt 25% der Anteile hält.

Die neue Vorschriften würden im Falle von Darlehen angewandt werden, die nach dem 1. Januar 2013 übermittelt würden.

Besteuerung von Sachdividenden

Die Novellierung sieht die Abschaffung eines weiteren Optimierungsmittels, d.h. der Schuldenbegleichung im Wege der Leistung an Stelle der Tilgung (datio in solutum), vor. Gegenwärtig tritt in der Rechtsprechung oft die Ansicht auf, dass, z.B., eine Übertragung des Eigentums an einer Immobilie an Stelle der Schuldentilgung in Form einer Dividendenzahlung, nicht zum Entstehen eines steuerpflichtigen Ertrags aus Veräußerung dieser Immobilie führt. Dagegen müsste ein Steuerpflichtiger, der zuerst die Immobilie verkaufen würde, um die erhaltenen Geldmittel für die Dividendenzahlung zu verwenden, einen Ertrag aus diesem Verkauf ausweisen. Dies verursacht einen unbegründeten Unterschied bei der steuerlichen Behandlung dieser, aus ökonomischer Sicht vergleichbaren Geschäfte.

Der Entwurf der Novellierung sieht vor, dass die Schuldentilgung im Wege einer Übertragung eines Vermögensgegenstandes mit einer entgeltlichen Veräußerung gleichzustellen ist und dass sie nach denselben Prinzipien besteuert wird. In einem solchen Fall würde der Ertrag in Höhe des Marktwertes des übertragenen Vermögens, der jedoch den Wert der getilgten Schuld nicht unterschreiten darf, ausgewiesen. Die neuen Vorschriften würden auch beim Gütertausch angewandt werden.

Damit die dargestellten Regelungen ab 2013 in Kraft treten, ist die Veröffentlichung der Novellierung bis Ende November 2012 notwendig. Allerdings wurde der Novellierungsentwurf noch nicht beim Sejm vorgelegt (Stand zum 16. Oktober 2012).

Bei Fragen, bitten wir um Kontaktaufnahme: