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Der Mechanismus der geteilten Zahlung

2017-05-23

Das Finanzministerium hat ein Gesetzprojekt veröffentlicht, dass die Verbesserung  der wirksamen Steuerforderung bezwecken soll. Das sogenannte split payment, d.h. der Mechanismus der geteilten Zahlung soll ab dem 1. Januar 2018 gelten und wird nur für B2B-Transaktionen vorgesehen.

Das Hauptziel des split payments ist die Leistung durch einen Steuerpflichtigen Erwerber einer Zahlung so, dass die Zahlung, die dem Nettoverkaufswert entspricht auf das Bankkonto des Lieferanten und der USt.-Betrag auf ein spezielles Konto des Lieferanten, ein sogenanntes USt.-Konto, gezahlt wird. Diese Art der Zahlung wird jedoch nicht obligatorisch sein – der Waren- oder Dienstleistungserwerber  kann das split payment freiwillig anwenden.

Dem Projekt gemäß wird die USt.-Rechnung zusammen mit dem Girokonto des Unternehmers geöffnet, die Mittel auf dem Konto werden verzinst und für die Eröffnung und Führung des Kontos wird die Bank keine Gebühren oder Provisionen einziehen.

Was wesentlich ist: der Unternehmer kann die Geldmittel, die er auf diesem Konto gesammelt hat nur für USt.-Abrechnung nutzen und vor allem:

  • Einzahlung der USt. auf das USt.-Konto einer anderen Einheit (Lieferers),

  • Rückerstattung der USt. auf das USt.-Konto des Erwerbers der Waren und Dienstleistungen, in Bezug auf die Ausstellung einer Korrekturrechnung,

  • Einzahlung der USt. auf das Konto des Finanzamtes.

Auf schriftlich begründeten Antrag des Steuerpflichtigen wird es möglich sein diese Geldmittel für andere Zwecke zu bestimmen. Trotzdem wird dieses Verfahren sehr zeitaufwendig sein – das Finanzamt wird 90 Tage Zeit haben um die Entscheidung zu fällen.

Gleichzeitig nimmt das Projekt der Novelle an, dass auf das USt.-Konto auch die Rückerstattungen vom Finanzamt überwiesen werden können. In dem USt.-Gesetz wird der neue Art. 87 Abs. 6a eingeführt, gem. dem auf Antrag des Steuerpflichtigen, der zusammen mit der Steuererklärung eingereicht wird, wird das Finanzamt dazu verpflichtet, die Steuerrückerstattung innerhalb von 25 Tagen auf das USt.-Konto zu erstatten. Im Lichte der o.g. Begrenzungen im Bereich der Verfügung über die Geldmittel, die auf dem USt.-Konto gesammelt wurden muss man als ungünstig für den Steuerpflichtigen folgendes beurteilen: die Frist, in der der Steuerpflichtige den wirklichen Zugang zu den rückerstatteten Geldmitteln um diese in der geführten Wirtschaftstätigkeit zu nutzen kann sich um weitere 90 Tage in Bezug auf die bisherige Frist verlängern (angenommen, die Behörde kommt dem Antrag auf andere Bestimmung der Geldmittel des Steuerpflichtigen nach).Es gibt also keine Zweifel, dass die Änderungen negativen Einfluss auf die Geldflüssigkeit der Einheit haben werden.

Der Gesetzgeber plant auch eine Ermunterung für die Steuerpflichtigen einzuführen, dass sie die USt. von den USt.-Rechnungen früher als die genannte Zahlungsfrist einzahlen. Es soll die Verringerung der Forderung für die USt. um den kalkulierten Betrag auf Grund der Tageszahl und des entsprechenden Referenzsatzes der Polnischen Nationalbank sein.

Das Gesetzprojekt sieht auch eine Vereinfachung für die Unternehmer vor, die sich dazu entscheiden das split payment zu nutzen. Für diese Unternehmer werden die Sanktionen im Bereich der Bestimmung der Steuerverpflichtungen im Fall von Regelwidrigkeiten in den USt.-Abrechnungen, die ab dem 01.01.2017 gelten keine Anwendung finden. Auch die Gesetze über die gesamtschuldnerische Haftung des Erwerbers für die Steuerverpflichtungen des Verkäufers werden für sie keine Anwendung finden.

Wird der Prozess der Legislation plangemäß verlaufen, wird das besprochene Gesetz über die Änderung des USt.-Gesetzes und mancher anderen Gesetze mit dem 01. Januar 2018 in Kraft treten.