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Jährliche Informationen über die entrichtete Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer – Einreichungstermin läuft zum Ende Februar ab

2013-01-15

Steuerzahler sind verpflichtet, die Informationen auf dem PIT-11-Formular über die innerhalb des Jahres 2012 gezahlten Arbeitserträge sowie über andere von den Steuerzahlern gezahlte Vergütungen, die als Erträge aus der persönlich betriebenen Tätigkeit gelten, z.B. aus Werk- oder Auftragsverträgen, Managerverträgen oder für die Ausübung der Funktion des Vorstandsmitglieds bei juristischen Personen, dem Finanzamt sowie dem/den Steuerpflichtigen bis zum 28. Februar 2013 abzugeben.

Das PIT-11-Formular kann in Papierform oder als Datei beim Finanzamt abgegeben werden. Die Anweisungen zum Versand der Steuerformulare in elektronischer Version sind auf der Internetseite www.e-deklaracje.gov.pl zu finden. Um Steuererklärungen in elektronischer Version senden zu können, muss der Steuerzahler beim Finanzamt das UPL-1-Formular in Papierform (die Vollmacht zur Unterzeichnung der anhand elektronischer Kommunikationsmittel abzugebenden Erklärungen unter Anwendung der durch gültiges qualifiziertes Zertifikat zu verifizierenden elektronischen Unterschrift) einreichen. Als Beleg für die Übersendung der PIT-11-Erklärung in elektronischer Form an das Finanzamt dient die Amtliche Empfangsbestätigung (poln. Abk.: UPO). Der Finanzminister empfiehlt auch, Kopien der übersandten Dateien auf der Festplatte zu speichern.

Der Steuerzahler kann auch den Steuerpflichtigen die PIT-11-Information in Papierform oder als Datei per E-Mail unter Anwendung der elektronischen Unterschrift übersenden.

Die PIT-11-Information ist nicht zu erstellen, wenn der Steuerpflichtige im Zeitraum bis zum 10. Januar 2013 dem Steuerzahler das PIT-12-Formular übersandt hat, welches den Steuerzahler zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung im Namen des Steuerpflichtigen verpflichtet.