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Das Entwicklungsministerium plant die Sozialversicherungsbeiträge für Kleinunternehmen zu senken.

2017-04-26

Auf den Internetseiten des Legislationszentrums der Regierung erschien ein Projekt des Novellierungsgesetzes, das von dem Ministerium Anfang April angemeldet wurde, das u.a. das Gesetz über das Sozialversicherungssystem ändern soll. Die Absicht des Gesetzgebers ist die Minderung der Belastungen mit den Sozialversicherungsbeiträgen der Unternehmer, die niedrige Einnahmen erzielen.

Das Projekt nimmt die Einführung der neuen Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (Alters- und Rentenversicherung) für diese Unternehmer an, deren Monatseinnahmen die Minimalvergütung 2,5 mal nicht überschreiten (zur Zeit ist es ein Betrag von 5.000 PLN) und Jahreseinnahmen die Minimalvergütung 30 mal nicht überschreiten (jetzt 60.000 PLN).

Die Grundlage der Beitragsgröße soll von den durch den Unternehmer erzielten Einnahmen aus der Wirtschaftstätigkeit abhängen. Bis jetzt ist die Beitragshöhe für die Sozialversicherung fest, unabhängig von den erzielten Einnahmen und beträgt 812,61 PLN im Monat (mit der freiwilligen Gesundheitsversicherung) und 749,94 PLN (ohne Gesundheitsversicherung). Das Projekt des Novellierungsgesetzes nimmt an, dass bis zum 30. November jeden Jahres die Höhe der niedrigsten Monats- und Jahresbeitragsgrundlagen für die Alters- und Rentenversicherung für das nächste Jahr genanntwird, die einzelnen Bereiche der Einnahmen entsprechen werden. Somit wird nach der Änderung die Höhe der Beiträge bei entsprechenden Höhe der Einnahmen fest für den genannten Bereich der von dem Zahler erzielten Einnahmen sein. Wie das Ministerium angegeben hat, soll die Beitragshöhe um 32 PLN alle 200 PLN der Einnahmen steigen und soll somit betragen:

 

Höhe der Einnahmen

Beitragshöhe

0 - 200 zł

32 zł

200,01 - 400 zł

64 zł

400,01 – 600 zł

96 zł

600,01 – 800 zł

128 zł

800,01 – 1.000 zł

160 zł

….

3.600,01 – 3.800 zł

608 zł

4.800,01 – 5.000 zł

800 zł

 

Die neuen Gesetze  werden keine Anwendung für Personen finden, die die Einkommensteuer als Pauschale in Form der Steuerkarte zahlen.

Zwar werden die Personen, die die Bedingungen für die neuen Regelungen erfüllen obligatorisch die Beiträge nach den geänderten Gesetzen abführen, jedoch werden sie die Möglichkeit haben, als Monatsgrundlage einen höheren als den minimalen Betrag zu deklarieren. Gleichzeitig werden die Personen, die die Voraussetzungen der sogenannten „kleinen Sozialversicherung”  erfüllen eine Wahl haben, ob sie von der Vorzugsgrundlage der Beitragsgröße für Personen, die mit einer Wirtschaftstätigkeit anfangen oder von der Grundlage, die von den neuen Gesetzen bestimmt wird nutzen wollen.

Aus den von dem Entwicklungsministerium veröffentlichten Informationenergibt sich, dass ca. 325000 Firmen zu der niedrigeren Beiträgen berechtigt werden, davon ca. 200000, die von den bisherigen Vorzugsbeiträgen für die Einheiten, die in der Anfangsphase der Tätigkeit sind nicht nutzen. Genau diese Gruppe wird Nutznießer der Novelle sein.

Die neuen Gesetze sollen ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten.