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Geplante Einführung der einheitlichen Abgabe vom Einkommensteuer dervon natürlichen Personen

2016-11-04

In der letzten Zeit sind Vorankündigungen der Veränderungen am System der Besteuerung der durch natürliche Personen zu erzielenden Einkommen hörbar. Die bisherigen Besteuerungsgrundsätze sollen durch die sog. einheitliche Steuer ersetzt werden, deren Höhe die Einkommensteuer von natürlichen Personen sowie Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung berücksichtigen würde. Nach den vorläufigen Vorankündigungen sind einige Sätze der einheitlichen Abgabe einzuführen, wobei der niedrigste Steuersatz 19,5% und der höchste Steuersatz 40% betragen sollten. Durch diese Veränderungen werden grundsätzlich Vereinfachung der Eintreibung von Steuern und Versicherungsbeiträgen sowie Reduzierung des administrativen Aufwandes für Abrechnungen von öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten mit mehreren Institutionen bezweckt. Zusätzlich, im Rahmen der geplanten Reform, sollte für die einkommensschwächeren Steuerpflichtigen ein höherer als bisher Freibetrag eingeführt werden. Die Einführung dieser Veränderungen wird für den 1. Januar  2018 angekündigt.

Während der Diskussion über die Pläne der Einführung der einheitlichen Steuer ist auch eine Information bekannt gegeben worden, dass die Einführung dieser Steuer mit der Abschaffung des linearen 19%-igen PIT-Satzes (Einkommensteuersatzes) einhergehen werde, wo der letztere in der aktuellen Situation durch eine individuelle Wirtschaftstätigkeit betreibende Unternehmer oder durch Anteilseigner der Personengesellschaften (u.a. der unter Unternehmern populären Kommanditgesellschaften) in Anspruch genommen wird.

Es ist zu bemerken, dass der lineare 19%-ige Satz für solche Unternehmer/Anteilseigner der Personengesellschaften rentabel ist, deren Einkommen über ca. 100.000,00 PLN jährlich überschreiten. Zusätzlich werden durch solche Unternehmer pauschalierte Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, deren Höhe von dem Durchschnittslohn abhängig ist (heute, im Jahre 2016 beträgt die gesamte pauschalierte Höhe der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge eines Unternehmers 1121, 52 PLN). Dieser Modus der Ermittlung von Einkommen führt dazu, dass die Gesamtbelastung eines Unternehmers, welcher den 19%-igen linearen Steuersatz in Anspruch nimmt und pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, neben dem Einkommensanstieg sinkt. Laut Ankündigungen sollen die geplanten Veränderungen und die einzuführende einheitliche Einkommensteuer voraussichtlich diese Erscheinung eliminieren und dazu führen, dass die Belastung des Einkommens des jeweiligen Unternehmers mit Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen neben dem Einkommensanstieg (ähnlich wie bei den Beschäftigten der Fall ist) steigen könnte.

Der Gesetzesentwurf im Bereich der Einführung der einheitlichen Einkommensteuer ist noch nicht veröffentlicht worden, aber die angekündigten Veränderungen haben bereits starke Unruhe unter den Unternehmern verursacht, für welche diese Einführung der progressiven einheitlichen Einkommensteuer anstelle der linearen 19%ßigen Steuer und der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge beträchtliche Erhöhung der steuerlichen Belastungen bedeuten kann.

Die Einführung solcher Veränderungen ist frühestens ab 1. Januar 2018 möglich. In der nächsten Zeit sollten Voraussetzungen für die diese einheitliche Steuer einführende Reform veröffentlicht werden. Wir werden laufend über die Details der geplanten Veränderungen und deren möglichen Auswirkungen auf die Unternehmertätigkeit laufend in unserem monatlichen Newsletter informieren.