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Neues polnisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen

2013-02-04

Das neue Abkommen zwischen Polen und den Vereinigten Staaten wurde am 13. Februar 2013 unterzeichnet und wird nach dem Ratifikationsverfahren in Kraft treten. Das Abkommen enthält zahlreiche tiefgreifende Änderungen - verglichen mit dem gegenwärtig geltenden Abkommen vom Jahre 1974.

Das neue Abkommen führt den Quellensteuersatz in Höhe von 5% in Bezug auf Zinsen und sieht gleichzeitig einige Ausnahmen vom Prinzip der Quellensteuererhebung vor, z.B. im Falle von Zinsen, die an Banken oder andere im Abkommen definierten Finanzinstitute gezahlt werden. Der Quellensteuersatz auf im Abkommen definierte Lizenzgebühren wird 5% betragen. Heuete beträgt dieser Satz 10% des Brutto- Lizenzbetrages. Die Quellensteuersätze, die bei Dividendenzahlungen angewandt werden, betragen nach wie vor 5% und 15%.

Im bereits unterzeichneten Abkommen befindet sich auch eine Regelung, die vorsieht, dass die Gewinne aus Veräußerung von Anteilen und Aktien an Gesellschaften, deren Wert zu 50% oder mehr aus dem Besitz von in Polen gelegenen Immobilien resultiert, in Polen zu besteuern sind.

Das Abkommen führt sehr komplexe Anforderungen zur Inanspruchnahme von sich aus seinen Regelungen ergebenden Vorteilen.

In Bezug auf polnische Residente wird die Hauptmethode der Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellung mit Progressionsvorbehalt sein, die grundsätzlich für Steuerpflichtige günstig ist. Die Methode der proportionalen Anrechnung wird jedoch bei der Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinnen und sonstigen nicht gesondert im Abkommen geregelten Gewinnen angewandt.