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Neuer Entwurf von Änderungen der Gesetze über die polnische KSt und ESt

2013-02-24

Es ist ein neuer Novellierungsentwurf der Gesetzes über die KSt und ESt entstanden. Das Finanzministerium sieht in diesem Entwurf vom 12 Februar 2013 noch mehr für den Steuerpflichtigen ungünstige Änderungen als letztes Jahr vor. Die neuen Vorschriften sollten 2014 in Kraft treten.

Unter den ungünstigen Änderungsvorschlägen sind die Folgenden zu nennen:

  1. Gleichstellung des steuerlichen Status der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Kommanditgesellschaft mit juristischen Personen
    Dies bedeutet eine doppelte ökonomische Besteuerung: einmal auf der Ebene der Gesellschaft, einmal auf der Ebene des Gesellschafters.
     
  2. Erweiterung der Anwendung der sog. Unterkapitalisierungsklausel
    Die Änderung betrifft den Umfang der Anwendung der Einschränkung bei der Berechnung der abzugsfähigen Zinsen. Gemäß dem Entwurf würde künftig diese Einschränkung auch bei Darlehen von indirekt verbundenen Personen angewandt. Gegenwertig liegt die Unterkapitalisierung nur bei Darlehen oder Krediten von Mutter- und Schwestergesellschaften vor.
     
  3. Änderung der Berechnungsweise der Betriebsausgaben bei einer Unterkapitalisierung
    Der Steuerpflichtige wird den Zinsenbetrag, der mit der Unterkapitalisierung betroffen ist auf Grund der jetziger Vorschriften (Art. 16 Abs. 1 Pkt. 60 i 61 des KStG) berechnen oder er wird ihn abhängig vom Wert der Aktiva (ausgenommen immaterielle und rechtliche Werte) bestimmen, wobei dieser betrag 50% des operativen Gewinns nicht überschreiten darf. Die Abrechnung von Zinsen nach dieser neuen Methode würde innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
     
  4. Erweiterung der Pflicht der Erstellung einer Steuerdokumentation auf Gesellschafter von Personengesellschaften
    Die Gesellschafter von Personalgesellschaften müssten, gemäß dem Entwurf, die Höhe ihrer Beteiligung an Gewinnen und Verlusten der Gesellschaft begründen. Sollten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags in diesem Bereich als nichtmarktüblich anerkannt werden, riskieren die Gesellschafter die Einkommensschätzung und Steuernachzahlungen.
     
  5. Besteuerung der sog. Versicherungsanlagen
    Gegenwertig sind Einkommen aus Anlagen, die in Form eines Versicherungsbeitrags rückerstattet werden, steuerfrei. Da dieses Produkt den Bankanlagen ähnlich ist, wird ab 2014 die steuerliche Behandlung dieser Produkte im Rahmen der „Abdichtung“ des Steuersystems angeglichen.
     
  6. Besteuerung von Leistungen in einer Sachform
    Das Finanzministerium wird vor allem die Besteuerung von Sachdividenden einführen. Die Zahlung einer Dividende in einer Sachform sollte gemäß dem Novellierungsentwurf einen Ertrag beim Zahlenden auslösen. Gegenwärtig stellt diese Form der Dividendenzahlung ein vom Finanzministerium kritisiertes Instrument der Steueroptimierung.