Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Eine neue Steuer auf Kohlewasserstoffe

2013-03-13

Wegen der Intensivierung des Abbaus von Erdöl und Erdgas, darunter auch aus Schiefergaslagerstätten, hat das Ministerium für Finanzen einen zum 28. März 2013 datierten Entwurd des Gesetzes vorbereitet, in welchem u.a. die Besteuerung von Kohlenwasserstoffen geregelt wird. Durch dieses Gesetz wird eine besondere Steuer auf Kohlenwasserstoffe eingeführt. Diese Steuer auf Kohlenwasserstoffe ist von der Differenz zwischen den Erträgen aus Lieferungen von gewonnenen Kohlenwasserstoffen und den gesetzlich qualifizierten Ausgaben zu berechnen.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, wenn das Verhältnis der kumulierten Erträge zu kumulierten qualifizierten Ausgaben gleich oder höher als 2 ist, und beträgt 12,5 Prozent, wenn dieses Verhältnis geringer als 2 und höher als 1 ist.

Die Steuerpflichtigen der Kohlenwasserstoffsteuer würden monatliche Steueranzahlungen leisten und Jahreserklärungen bezüglich dieser Steuer abgeben.

Der Gesetzesentwurf siehe auch die Möglichkeit vor, AfA-Zeiträume für die erstmalig in der Evidenz des Steuerpflichtigen zu erfassenden Tiefbohrlöcher individuell ansetzen zu lassen, wobei aber dieser Zeitraum nicht kürzer als 60 Monate sein dürfe.

Die besondere Kohlenwasserstoffsteuer sollte nicht die einzige öffentliche, auf Förderung von Erdöl und Erdgas zu erhebende Abgabe sein. Die Unternehmer sollten zusätzlich eine Steuer auf Förderung mancher Bodenschätze, die Körperschaftsteuer, Gewinnungsgebühren, Immobiliensteuer, Gebühr für Begründung eines bergbaulichen Nießbrauchsrechts zahlen. Insgesamt sollte die sog. Rohstoffrente des Staates etwa 40% betragen.

Das Gesetz soll am 15. Januar 2015 in Kraft treten.