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Der Wirtschaftsminister kündigt an, die Tätigkeit der Sonderwirtschaftszonen verlängern zu lassen

2013-01-10

Der polnische Wirtschaftsminister Janusz Piechociński hat während des für das Nachrichtenservice Newseria.pl erteilten Interviews mitgeteilt, dass die Verlängerung der Tätigkeit der Sonderwirtschaftszonen (SWZ – poln. Abk.: SSE) für folgende Jahre bereits geplant werde. Die entsprechende Entscheidung solle bis Ende des Jahres 2013 getroffen werden. Gemäß den heutigen Regelungen sollten die SWZs bis Ende des Jahres 2020 funktionieren.

Die innerhalb der Sonderwirtschaftszonen tätigen Unternehmer nehmen Befreiungen von der Einkommensteuer von juristischen und natürlichen Personen in Anspruch. Die Höhe der öffentlichen Beihilfe ist heutzutage von dem Investitionsvolumen (Investitions- bzw. Lohnkosten) sowie von der Region der betriebenen Wirtschaftstätigkeit und der Größe des Unternehmers abhängig. Die maximale Höhe der öffentlichen Beihilfe für große Unternehmer beläuft sich auf 50% der qualifizierten Investitionsaufwendungen.