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Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Singapur

2012-12-17

Am 4. November 2012 ist zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Republik Singapur das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen unterzeichnet worden. Dieses Abkommen braucht noch ratifiziert und in dem Gesetzblatt veröffentlicht zu werden, so dass es frühestens ab 2014 gelten wird.

Durch das neue Abkommen wird eine für Steuerpflichtige weniger günstige Methode der Vermeidung der Doppelbesteuerung, d.h. die Anrechnungsmethode an Stelle der bisherigen Freistellung, in Polen einführt werden.

Darüber hinaus sind die steuerlichen Sätze der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren herabgesetzt worden.

Durch das Abkommen wird auch die vollständige Klausel zum Informationsaustausch in steuerlichen Angelegenheiten eingeführt werden. Somit werden die polnischen Residenten in der Zukunft mit der Offenlegung der mit ihrer Erwerbstätigkeit in Singapur verbundenen Informationen durch die Behörden von Singapur, darunter auch Informationen über die auf Bankkonten eingelegten Geldmittel, rechnen müssen.