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Wie hoch ist eine „sichere” Darlehensverzinsung zwischen verbundenen Unternehmen?

2019-02-18

Seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderungen von Vorschriften im Bereich von Verrechnungspreisen, erfassen die Umsetzung von einfacheren Abrechnungsgrundsätzen (sog. safe harbour) im polnischen Steuersystem, die unter anderen bei einfachen Formen der Schuldenfinanzierung  unter verbundenen Unternehmen Anwendung finden -  Darlehen, Kredite und Schuldverschreibungen.

Diese Lösung bedeutet, dass im Fall der Erfüllung einer ganzen Reihe von gesetzlich genannten Bedingungen (Art. 11g KStG und Art. 23s EStG)  durch den Steuerpflichtigen, die Steuerbehörden die angenommenen Verzinsungssätze nicht in Frage stellen werden. Überdies wird der Steuerpflichtige von der Pflicht befreit, eine Vergleichsanalyse oder Konformitätsbeschreibung für diese Transaktionen vorzubereiten.

Eine der Bedingungen für die Inanspruchnahme vom safe harbour Mechanismus ist die Festsetzung vom Niveau der Darlehensverzinsung auf Grundlage einer Art von Basiszinssatz und Marge gemäß der am Tag des Vertragsabschlusses aktuellen Bekanntmachung des Finanzministers. Die gegenständliche Bekanntmachung wird nicht seltener  als einmal im Jahr ergehen  – abhängig von Änderungen der ökonomischen Bedingungen.

Nach Maßgabe der, am 31. Dezember 2018 veröffentlichten Bekanntmachung des Finanzministers, beträgt seit dem 1. Januar 2019 die Art des Basiszinssatzes für gegenständliche Transaktionen:

  • in Zloty – WIBOR 3M;
  • in Amerikanischen Dollar -  LIBOR USD 3M;
  • in Euro – EURIBOR 3M;
  • in Schweizer Franken – LIBOR CHF 3M;
  • in Britischen Pfund – LIBOR GBP für drei Monate.

Die Marge beträgt wiederum 2 Prozent. Wenn der Wert vom in der Bekanntmachung bestimmten  Basiszinssatz niedriger als null ist – stellt die Marge eine Summe vom absoluten Wert des Basiszinssatzes, zuzüglich 2 Prozent dar.

Beispiel:

Nehmen wir an, dass die Gesellschaft X dem verbundenen Subjekt – der Gesellschaft Y, ein Darlehen in Euro erteilte. Der EURIBOR 3M – Zinssatz betrug am Tag des Vertragsabschlusses -0,5 Prozent.  Wenn der Steuerpflichtige den neuen Mechanismus in Anspruch nehmen möchte, wird die maximale Darlehensverzinsung 2,5 Prozent betragen.

Es ist daran zu denken, dass die Art vom Basiszinssatz und die Margenhöhe, ausschließlich bei kontrollierten Transaktionen Anwendung finden, die durch Entscheidung des Steuerpflichtigen unter eine Vereinfachung Typ safe harbour fallen. Sie können keinen Bezugspunkt für den Steuerpflichtigen, oder auch die Steuerbehörde im Bereich der Festsetzung einer marktüblichen Verzinsungshöhe bei Transaktionen darstellen, die die in den Vorschriften genannten Bestimmungen nicht erfüllen.

In der Situation, wenn der Steuerpflichtige die neuen Befugnisse (so wegen der Nichterfüllung von Bedingungen, wie auch der eigenen Wahl nach) nicht in Anspruch nehmen wird, werden allgemeine Grundsätze zur Verifizierung marktüblicher Verzinsungshöhe Anwendung finden.

 

Anna Skórska, Steuerkonsultantin ATA Tax Sp. z o.o.

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