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Projekt von Änderungen im Bereich der TP-Dokumentation

2018-08-09

Das Finanzministerium lässt den Steuerpflichtigen keine einzige Verschnaufpause. Arbeiten an Steuerdokumentationen in der neuen Version (nach Änderungen die mit dem 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind) dauern bei zahlreichen Unternehmen noch an, und es wäre schon gut sich auf weitere große Änderungen im Bereich der Pflicht zur Erstellung von Steuerdokumentationen vorzubereiten.

Neudefinition von verbundenen Unternehmen

Der Gesetzesentwurf vom 15.07.2018 über die Änderung des Einkommensteuergesetzes, Körperschaftsteuergesetzes und mancher sonstigen Gesetze führt die Definition von „verbundenen Unternehmen” ein. Gemäß der, in der Änderung des Einkommensteuergesetzes und Körperschaftsteuergesetzes vorgesehenen Definition als „verbundene Unternehmen” sind zu betrachten:

  1. Subjekte, von den ein Subjekt einen wesentlichen Einfluss auf mindestens ein anderes Subjekt hat, oder
  2. Subjekte, auf die einen wesentlichen Einfluss:
    • dasselbe andere Subjekt, oder
    • Ehepartner, Verwandter oder Verschwägerter bis zum zweiten Grad, einer natürlichen Person, die einen wesentlichen Einfluss auf mindestens ein anderes Subjekt hat, oder
  3. Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit und ihre Gesellschafter, oder
  4. Steuerpflichtige und ihre ausländischen Betriebe hat.

Neue Transaktionsschwellen und Transaktionsgruppierung

Eine weitere wesentliche Änderung im Bereich der Verrechnungspreise, soll eine Änderung der Transaktionsschwellen sein. Über die Pflicht zur Erstellung einer steuerlichen Dokumentation wird, nicht wie bisher die Höhe von Einnahmen (oder Kosten), sondern der Wert von Transaktionen entscheiden, die einer gegebenen Transaktionskategorie angehören:

Transaktionskategorie

Transaktionsschwellen

1. Umlaufvermögen

2. Sachanlagen

3. Fremdfinanzierung

4. Bürgschaft oder Garantie

10.000.000 PLN

5. Immaterielle und rechtliche Werte

6. Dienstleistungen

7. Sachanlagen (hier auch Miete, Pacht, Leasing)

8. Immaterielle und rechtliche Werte (hier auch Lizenzen)

9. Zuschreibung des Einkommens zur ausländischen Betriebsstätte

10. Sonstige Transaktionen

2.000.000 PLN

An dieser Stelle ist auch zu bemerken, dass die entworfenen Änderungen eine geringfügige Modifikation der Transaktionsschwellen für Transaktionen mit Subjekten vorsehen, die ihren Wohnsitz, Firmensitz oder Geschäftsführung in einer so genannten Steueroase haben. Die Schwelle für Transaktionen mit dieser Art von Subjekten betragen gegenwärtig 20.000 EUR, und der Änderungsentwurf des Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetzes sieht eine Erhöhung bis auf 100.000 PLN vor.

Von der Pflicht der Dokumentationserstellung ausgenommene Subjekte

Gesetzesentwürfe sehen eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung  von steuerlichen Dokumentationen für bestimmte Transaktionsarten vor, d.h., für:

  • Im Rahmen einer Entscheidung im Gegenstand der Verrechnungspreise erfasste Transaktionen (vorige Preisvereinbarung),
  • Transaktionen, deren Wert insgesamt dauerhaft keine Einnahmen, oder abzugsfähigen betrieblichen Aufwand darstellen,
  • Transaktionen zwischen Gesellschaften, die eine steuerliche Kapitalgruppe  darstellen,
  • wenn die Verbindungen ausschließlich die Folge von Verbindungen mit der Staatskasse oder Einheiten der territorialen Selbstverwaltung oder deren Vereinen sind,
  • Transaktionen, bei den der Preis im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung bestimmt wurde,
  • bestimmte Transaktionen zwischen einer Gruppe von, in genannten Registern eingetragenen landwirtschaftlichen Produzenten, und ihren Mitgliedern.

Gegenwärtig befindet sich das Projekt in der Etappe von Ressortvereinbarungen. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen wird für den 1. Januar 2019 geplant.

Małgorzata Kierczak,Tax consultant, ATA Tax Sp. z o.o.

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