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Rückvermietung in der Investitionszone. Lohnt sich das?

2021-07-14

Die Polnische Investitionszone bietet große Chancen, bringt aber auch viele Fragen mit sich. Die korrekte Bestimmung der Höhe der Ausgaben und des Zeitpunkts, zu dem sie anfallen, kann sich als ziemliche Herausforderung erweisen. Fehler in diesen Bereichen können sehr teuer werden. Förderentscheidungen machen öffentliche Zuschüsse von der korrekten Abrechnung der Neuinvestitionskosten abhängig. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Unternehmen für eine zusätzliche Absicherung in Form einer individuellen Auslegung entscheiden.

Das hat die Firma herausgefunden, die laut der Entscheidung der Sonderwirtschaftszone bis Ende 2020 Kosten von weniger als 25,5 Mio. PLN tragen sollte. Zunächst schien es einfach zu sein. Die Umsetzung der Investition verschlang mehr als 29 Mio. PLN. Aufgrund der sich verschlechternden finanziellen Situation wurde jedoch beschlossen, einen Teil der Maschinen und Anlagen an eine Leasinggesellschaft zu verkaufen. Das Unternehmen nutzte diese Sachanlagen jedoch weiterhin im Rahmen von Finanzierungsleasing. Der Gesamtwert dieser Transaktion betrug über 8 Mio. PLN.

Was sind förderfähige Kosten?

Unter diesen Umständen stellte sich das Unternehmen die Frage, ob der Nettopreis des Anlagevermögens im Rahmen des Leasingvertrags zu den beihilfefähigen Kosten zählen würde. Dazu gehören Anfangszahlungen, Leasingraten und Restwert.


§

Gemäß der Verordnung über öffentliche Beihilfen, die bestimmten Unternehmern für die Durchführung neuer Investitionen gewährt werden, sind im Falle des Finanzierungsleasings die förderfähigen Kosten der Kaufpreis von Vermögenswerten mit Ausnahme von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen.

§


 

Das Unternehmen hat den Leiter der Landessteuerinformetion (KIS) davon überzeugt, dass es sich bei dem Erwerbspreis um den Kaufpreis (den dem Verkäufer zustehenden Betrag) handelt. Daher sollten alle oben genannten Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Der KIS-Leiter stimmte dieser Argumentation zu.

Wann können Kosten als entstandene Kosten betrachtet werden?

Das Unternehmen war der Meinung, dass das Datum der Kostenentstehung das Datum der Eintragung des geleasten Anlagevermögens in den Büchern ist. Das Finanzamt war mit dieser Sichtweise jedoch nicht einverstanden. Laut der Behörde bedeutet "anfallend" den tatsächlich entstandenen Aufwand. Eine bloße Absichtserklärung oder eine Verpflichtung, sie in Zukunft einzugehen, ist nicht ausreichend.


Bei der Berechnung des Betrags der erhaltenen oder zu erhaltenden öffentlichen Beihilfen sollte der Zeitpunkt, zu dem die Investitionskosten angefallen sind, nach dem Kassenprinzip bestimmt werden, d. h., es sollte der Zeitpunkt zugrunde gelegt werden, zu dem die Kosten tatsächlich angefallen sind (Zeitpunkt der Zahlung)


 

Die obige Position steht im Einklang mit der bisherigen Linie der Finanzverwaltung. In Gerichtsurteilen zu Sonderwirtschaftszonen kann jedoch eine andere Herangehensweise anzutreffen sein.

Die Auslegung zeigt, mit welchem Risiko die in der Investitionszone tätigen Steuerpflichtigen tagtäglich konfrontiert sind. Die Nichteinhaltung der in der Entscheidung über die Unterstützung festgelegten Bedingungen kann zu deren Widerruf führen. Die Rückmietung scheint eine attraktive Lösung für Unternehmen mit Liquiditätsproblemen zu sein. Der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit sollte jedoch eine umfassende Analyse der steuerlichen Konsequenzen vorausgehen.

ndividuelle Auslegung des Leiters  der Landessteuerinformation vom 28. Juni 2021 (AZ. 0111-KDIB1-3.4010.154.2021.1.AN)

Wojciech Jasiński, Steuerkonsultant, ATA Tax Sp. z o.o.

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