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Änderungen in der Zuständigkeit der Finanzämter ab dem neuen Jahr

2021-01-22

In den letzten Tagen des Jahres 2020 erließ der Finanzminister eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit der Steuerbehörden und eine neue Verordnung über bestimmte Steuerpflichtige und Zahler, in Bezug auf die Aufgaben von einem Leiter eines anderen als des örtlich zuständigen Finanzamtes wahrgenommen werden. Beides ist mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten, und Steuerpflichtigen und Finanzämter müssen sich in der neuen Realität zurechtfinden.

Die Änderungen beruhen auf der Annahme, dass die größten Steuerzahler von einem spezialisierten "Superamt" - dem Ersten Masowischen Steueramt in Warschau - bearbeitet werden. Neunzehn spezialisierte Büros mit lokaler Abdeckung werden sich auf große Unternehmen konzentrieren. Kleinere Unternehmen mit ausländischem Kapital werden wieder von den übrigen Finanzämtern betreut.

Der Leiter des Ersten Masowischen Finanzamtes in Warschau wird sich auf die Betreuung von Steuerpflichtigen und Zahlern konzentrieren, deren Einnahmen 50 Millionen Euro übersteigen. Unabhängig von der Umsatzgrenze wird der Leiter des Ersten Masowischen Finanzamtes auch für die Besteuerung von Kapitalgruppen und den sie bildenden Unternehmen, Banken, Versicherungen und öffentlichen Unternehmen zuständig sein.

Die Leiter der Fachämter, die in der Regel auf dem Gebiet einer Woiwodschaft tätig sind, betreuen ausländische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 3 Mio. EUR und andere juristische Personen und Organisationseinheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (ausgenommen Personengesellschaften des bürgerlichen Rechts) mit einem Umsatz zwischen 3 und 50 Mio. EUR. Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen, Gebietskörperschaften, Genossenschaftsbanken, SKOKs (Genossenschaftskreditsparkassen) und Universitäten unterliegen unabhängig von ihren Einkünften ebenfalls der Fachstellenpflicht.

Es gab auch eine Zentralisierung im Bereich der Zahlung der Quellensteuer. In Bezug auf die von den Steuerpflichtigen einbehaltene Körperschaftssteuer auf Einkünfte, die von Nicht-Residenten erzielt werden, ist der Leiter des Finanzamtes in Lublin örtlich zuständig.

Um die Überschreitung der einzelnen Umsatzschwellen zu überprüfen, wird ihr Wert je nach Kategorie des Unternehmens auf der Grundlage der jährlichen Steuererklärung oder des Jahresabschlusses ermittelt. Wenn dies nicht möglich ist, sollte der Nettowert der Warenlieferungen und Dienstleistungen (innerhalb und außerhalb des Landes), der innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und der Warenausfuhren, der sich aus den Umsatzsteuererklärungen für ein Steuerjahr ergibt, summiert werden.

Im Jahr 2021 basiert die Einstufung in bestimmte Einkommensklassen auf Daten aus dem Jahr 2019 oder, wenn das Steuerjahr nicht mit einem Kalenderjahr übereinstimmt, auf Daten für das letzte Steuerjahr, das spätestens 2019 endete.

In der Regel sind Steuerpflichtige und Zahler, für die ein Schwellenwert festgelegt wurde, verpflichtet, den Wechsel der Zuständigkeit des bisher zuständigen Leiters des Finanzamtes schriftlich mitzuteilen. Dies gilt jedoch nicht für Unternehmen, die am 1. Januar 2021 auf der Grundlage der eingeführten Schwellenwerte in die entsprechende Kategorie aufgenommen oder aus dieser ausgeschlossen wurden. Die Übertragung von Mandanten sollte dann von Rechts wegen zwischen den Büros erfolgen, wovon das neue Büro verpflichtet ist, den Interessenten zu informieren.

 

Magdalena Walczyńska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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