Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Projekt zur Einführung des nationalen Systems für elektronische Rechnungen

2021-04-12

Am 5. Februar 2021 wurde auf der Internetseite des Legislativzentrums der Regierung ein vom Finanzministerium vorbereiteter Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und einiger anderer Gesetze veröffentlicht. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, strukturierte Rechnungen auszustellen, die neben den derzeit zulässigen Papierrechnungen und elektronischen Rechnungen eine der Formen der Dokumentation von Transaktionen darstellen sollen.

Eine strukturierte Rechnung wurde definiert als eine elektronische Rechnung, die über das nationale elektronische Rechnungssystem (KSeF) ausgestellt wurde. Für die Ausstellung von Rechnungen über das elektronische Rechnungssystem gelten in erster Linie die derzeit gültigen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes.

Nach dem Entwurf soll das elektronische Rechnungssystem ein Teleinformatik-System sein, das für die Ausstellung, den Empfang und die Aufbewahrung von strukturierten Rechnungen durch den Steuerpflichtigen oder bevollmächtigte Subjekte, die Kennzeichnung der strukturierten Rechnungen mit einer vom System zugewiesenen Identifikationsnummer, die Überprüfung der Übereinstimmung der strukturierten Rechnungen mit der Vorlage sowie die Analyse und Kontrolle der Richtigkeit der Daten verwendet wird.

Jeder Steuerpflichtige oder jede förderfähige Einrichtung wird in der Lage sein, Rechnungen über ein individuelles Konto im elektronischen Rechnungssystem unter Verwendung einer bereitgestellten Vorlage auszustellen. Rechnungen können auch im Buchhaltungs- und Finanzsystem des Steuerpflichtigen erstellt und dann an das elektronische Rechnungssystem gesendet werden, wo das System eine Rechnungsidentifikationsnummer mit Datums- und Zeitstempel vergibt. An dem Tag, an dem die strukturierte Rechnung eine Identifikationsnummer erhält, gilt sie als ausgestellt und eingegangen. Die Ausstellung einer strukturierten Rechnung ist nur möglich, wenn der Rechnungsempfänger diese besondere Form der Dokumentation des Geschäftsvorfalls vorher akzeptiert hat.

Das Projekt geht davon aus, dass strukturierte Rechnungen 10 Jahre lang in dem elektronischen Rechnungssystem aufbewahrt werden, so dass Steuerpflichtige, die diese Form der Dokumentation von Transaktionen nutzen, nicht verpflichtet sind, Rechnungen aufzubewahren und zu archivieren.

Die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes würde Präferenzen für Steuerzahler einführen, die das elektronische Rechnungssystem nutzen, und zwar in Form einer Verkürzung der Frist für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer von 60 auf 40 Tage, vorausgesetzt, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • der Steuerpflichtige hat im betreffenden Abrechnungszeitraum nur strukturierte Rechnungen ausgestellt,
  • der Betrag der Vorsteuer oder der Betrag der Steuerdifferenz, der in früheren Abrechnungszeiträumen nicht beglichen wurde und in der Erklärung, die in der analysierten Periode zu erstatten ist, angegeben wurde, überschreitet nicht 3000 PLN,
  • in den aufeinanderfolgenden 12 Monaten vor dem Zeitraum, für den die zu erstattende Steuerdifferenz in der Abrechnung angegeben wurde, der Steuerpflichtige:
  • war als aktiver MwSt.-Steuerpflichtiger registriert,
  • hat für jeden Abrechnungszeitraum eine Erklärung eingereicht,
  • hat ein Konto auf der „weißen Liste” besitzt.

Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. Oktober 2021.

 

Magdalena Walczyńska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

Hat Dich dieses Thema interessiert?

anna.skorska|atatax.pl| |magdalena.walczynska|atatax.pl