Möchten Sie über alle Ereignisse in ATA Finance informiert werden?
Sie haben keine Zeit, um den Überblick über unsere Website zu halten?

Melden Sie sich für den Newsletter!

Zuschüsse aus dem Finanzschild des Polnischen Entwicklungsfonds (PFR) ohne Mehrwertsteuer

2020-11-12

Der Leiter der Landessteuerinformation (KIS) bestätigte, dass der Steuerpflichtige nicht dazu verpflichtet ist, die im Rahmen des Finanzschildes des Polnischen Entwicklungsfonds erhaltene Zuschüsse in der Steuerbemessungsgrundlage zu berücksichtigen (individuelle Auslegung vom 27. August 2020 Nr. 0113-KDIPT1-1.4012.396.2020.4.AK).

Der Antrag auf eine Auslegung wurde von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestellt, die eine Geschäftstätigkeit im Bereich der Vermietung von Geschäftsräumen an Wirtschaftssubjekte und natürliche Personen ausübt. Aufgrund der schwierigen finanziellen Situation, die durch die COVID-19-Epidemie verursacht wurde, erhielt das Unternehmen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 216.000 PLN im Rahmen des Finanzschildes des Polnischen Entwicklungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen. Der erhaltene Zuschuss soll zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit verwendet werden, einschließlich der Zahlung von Darlehenszinsen, der Gehälter der Mitarbeiter und der Deckung der Unterhaltskosten für gemietetes Eigentum usw. Wichtig ist, dass es sich bei dem erhaltenen Zuschuss nicht um eine Subvention für erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren handelt. Die Kunden des Unternehmens werden dank dem Zuschuss keine niedrigeren Preise zahlen. In Zukunft wird das Unternehmen dazu verpflichtet sein, den Zuschuss in dem nicht überwiesenen Teil zurückzuzahlen.

Das Unternehmen hatte Zweifel, ob es verpflichtet war, die erhaltenen Zuschüsse als Grundlage für die Mehrwertsteuer zu betrachten, auf die es die fällige Mehrwertsteuer in Höhe von 23% zahlen sollte.

Der Leiter des KIS war der Ansicht, dass der erhaltene Zuschuss nicht mehrwertsteuerpflichtig sei. Obwohl die Steuerbemessungsgrundlage erhaltene Zuschüsse, Subventionen und andere Subventionen ähnlicher Art einschließt, nur solche, die eine direkte Auswirkung auf den Preis der verkauften Waren oder Dienstleistungen haben. Damit eine Subvention die Steuerbemessungsgrundlage erhöht, müsste sie daher gewährt werden, um einen bestimmten steuerpflichtigen Umsatz zu finanzieren und einen Teil des Preises einer bestimmten Lieferung zu decken oder die Lieferung zu reduzierten Preisen auszugleichen.

Zuschüsse, die nicht an einen bestimmten Verkauf gebunden werden können, erhöhen die Steuerbasis nicht. Allgemeine Finanzierungen, die das Unternehmen zur Deckung seiner Betriebsausgaben erhält, erhöhen nicht die Steuerbasis und sind daher nicht steuerpflichtig. Dieser Ansatz wird auch durch die Rechtsprechung des Gerichthofs weitgehend bestätigt (z.B. durch die Urteile C-184/00 vom 22. November 2001 Office des produits wallons ASBL gegen Belgischer Staat und C-353/00 vom 13. Juni 2002 Keeping Newcastle Warm Limited gegen Commissioners of Customs and Excise).

Auf dieser Grundlage vertrat der Leiter des KIS die Meinung, dass der erhaltene Zuschuss nicht zu einer Situation führen würde, in der konkrete Vorteile als Gegenleistung für eine bestimmte Vergütung auftreten würden. Angesichts der Tatsache, dass die Subvention aus dem polnischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit des Unternehmens verwendet wird, hat sie keine Auswirkungen auf den Preis der erbrachten Dienstleistungen oder der verkauften Waren und stellt daher nicht die Grundlage für die Steuer auf Waren und Dienstleistungen dar. Folglich ist die im Rahmen des Finanzschildes des polnischen Entwicklungsfonds erhaltene Hilfe nicht mehrwertsteuerpflichtig.

 

Paulina Włodkowska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

Hat Dich dieses Thema interessiert?

paulina.wlodkowska|atatax.pl| |paulina.wlodkowska|atatax.pl