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SLIM VAT – weitere Änderungen der Mehrwertsteuer

2020-08-14

Das Finanzministerium hat weitere Vorschläge für Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer ausgearbeitet - das sogenannte SLIM-Mehrwertsteuerpaket (aus dem Englischen: simple, local and modern). Sie betreffen hauptsächlich die Vereinfachung der Rechnungsstellungs-, Export- und Wechselkursumrechnungsregeln. Das SLIM-Mehrwertsteuerkonzept ist das Ergebnis einer vom Ministerium durchgeführten Prüfung der Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes. Das Paket wurde in erster Linie für kleine und mittlere Unternehmen erstellt und soll die mit der Mehrwertsteuerabrechnung verbundenen Formalitäten reduzieren.

Änderungen im Bereich von Korrekturrechnungen

In Bezug auf Minuskorrekturrechnungen wird die formale Anforderung, eine Bestätigung des Erhalts der Korrekturrechnung durch den Käufer von Waren oder Dienstleistungsempfänger zu erhalten, abgeschafft. Der Steuerpflichtige ist berechtigt, die Bemessungsgrundlage und den Betrag der geschuldeten MwSt. bereits in dem Zeitraum zu reduzieren, in dem die Korrekturrechnung ausgestellt wurde. Aus den in seinem Besitz befindlichen Unterlagen sollte jedoch hervorgehen, dass er mit dem Käufer von Waren oder Dienstleistungen eine Vereinbarung getroffen hat. Im gleichen Zeitraum ist der Kunde verpflichtet, die Vorsteuer zu korrigieren..

Darüber hinaus wird das MwSt.-Gesetz Bestimmungen einführen, die die Methode der Verbuchung von Eingangskorrekturrechnungen klar angeben.  Nach den neuen Bestimmungen wird die Abrechnung fortlaufend während des Zeitraums des Einfügens der korrigierenden Rechnung erfolgen.

Erleichterungen für Exporteure

Nach den Vorschlägen des Finanzministeriums wird die Frist für die Ausfuhr von Gütern für die Anwendung des 0% Satzes von zwei auf sechs Monate verlängert. Nach Angaben des Ministeriums wird diese Änderung die Situation der Exporteure verbessern und das Problem der langfristigen Lieferungen lösen. Wenn die Waren nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne exportiert werden, muss der Steuerpflichtige den Satz von 0% auf einen höheren Satz - 23% - anpassen.

Einheitlichkeit der eingesetzten Kurse

Der Steuerpflichtige wird in der Lage sein, für MwSt.-Zwecke die Wechselkurse anzuwenden, die zur Abrechnung von Transaktionen bei der Einkommensteuer verwendet werden. Wenn ein Steuerpflichtiger z.B. eine B2B-Baudienstleistung erbringt, legt er derzeit den entsprechenden Wechselkurs für Mehrwertsteuerzwecke (am Tag vor der Rechnungsstellung) und CIT/PIT (am Tag vor der Leistungserbringung) getrennt fest. Nach Änderungen kann jedoch ein einziger Wechselkurs, der für beide Steuern gleich ist, zur Abrechnung einer bestimmten Transaktion verwendet werden.

Finanzielle Vorteile

Weitere Erleichterungen für Unternehmer sind:

  • Verlängerung der Frist für den Vorsteuerabzug auf kontinuierlicher Basis von drei auf vier Monate;
  • Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer von Rechnungen für Unterkunftsdienstleistungen, die zum Wiederverkauf erworben wurden;
  • Anhebung der Grenze für Geschenke von geringem Wert von 10 auf 20 PLN.

Das Finanzministerium erwartet, dass die neuen Bestimmungen in den ersten Monaten des Jahres 2021 in Kraft treten. Den Ankündigungen des Ministeriums zufolge soll der diesbezügliche Gesetzesentwurf demnächst dem Sejm vorgelegt werden..

Anna Skórska, Steuerkonsultantin, ATA Tax Sp. z o.o.

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