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Auch größere Unternehmen profitieren von der ZUS-Befreiung

2020-04-21
Mit dem am 17. April 2020 veröffentlichten Anti-Krisen-Schild 2.0 werden unter anderem Ausnahmen für Zahler der Sozialversicherung (ZUS) eingeführt, die zwischen 10 und 49 Versicherte beschäftigen. Die Befreiung gilt für ZUS-Beiträge, die für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2020 fällig sind. Die Höhe der Befreiung ist auf 50% des Gesamtbetrags der fälligen ZUS-Beiträge begrenzt, die in der Erklärung für den jeweiligen Monat ausgewiesen sind.
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Sozialleistungen für Arbeitnehmer - höhere Grenzen der PIT-Befreiungen

2020-04-17
Im Rahmen des "Anti-Krisen-Schutzes" wurden die Grenzen einiger im PIT-Gesetz vorgesehener Befreiungen angehoben. Höhere Freibeträge wurden vorgesehen für: andere als die in Art. 21 Abs. 1 Punkt 26 des PIT-Gesetzes genannte Beihilfe, die aus den Mitteln eines Unternehmens oder einer überbetrieblichen Gewerkschaftsorganisation an die dieser Organisation angehörenden Arbeitnehmer gezahlt wird - bis zu einem Betrag von 3.000 PLN im Jahr 2020 (vor der Änderung 1.000 PLN),
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Was ist, neben der Verschiebung bestimmter Fristen, für die Steuerzahler vorgesehen, die unter den negativen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie leiden?

2020-04-07
Der Präsident der Republik Polen unterzeichnete am 31. März 2020 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von COVID-19, anderen Infektionskrankheiten und durch sie verursachten Krisensituationen sowie einige andere Gesetze (Gesetzblatt von 2020, Punkt 568 weiter: "Änderung" oder "Änderung des Gesetzes über COVID-19").
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