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Anmietung eines PKW‘s aus dem Ausland führt zur Bezahlung der Akzise

2019-10-28

In der am 1. Juli 2019 veröffentlichten individuellen Auslegung hat der Leiter der Polnischen Finanzinformation  bestätigt, dass Leasing oder Anmietung von Personalkraftwagen außerhalb Polens, die jedoch auch in Polen mehr als 30 Tage benutzt werden innergemeinschaftlichen Warenerwerb darstellt, was in der Folge zur Pflicht der Zahlung von Akzise in Polen führt.

Die individuelle Auslegung wurde in Bezug auf Nutzung in Polen von Personalkraftwagen, die in Tschechien angemietet oder geleast wurden, veröffentlicht. Die tschechische Gesellschaft, die Bauarbeiten in Polen führt, hat die PKWs für die in verschiedenen Länder geführten Investitionen genutzt. In dem besprochenen Fall konnten die Angestellten die Personalkraftwagen nutzen, indem sie zwischen Polen, wo die Bauarbeiten geführt wurden und Tschechien, wo die tschechische Gesellschaft ihren Sitz hat, gereist sind. Die Fahrzeuge waren während der gesamten Nutzungszeit das Eigentum der Leasinggeber, sie waren in Tschechien registriert, die Leasingnehmer hatten die Möglichkeit die Wagen nach Ablauf der Leasingszeit zu kaufen, haben die Möglichkeit jedoch nie genutzt. Die Fahrzeuge wurden immer dem Leasinggeber zurückgegeben.

Die Gesellschaft, die die Auslegung beantragt hat wies darauf hin, dass es in diesem Fall wichtig festzustellen ist, ob die Beförderung im Landesgebiet eines gemieteten Fahrzeuges dazu führt, dass der Steuerpflichtige das Recht als Eigentümer mit dem Fahrzeug zu verfügen erwirbt. Nur eine solche Beförderung eines Personalkraftwagen von einem anderen Mitgliedsstaat nach Polen stellt innergemeinschaftlichen Warenerwerb dar, was zu der Verpflichtung von Erhebung und Zahlung der Akzise führt. In diesem Fall war dies nach Meinung des Antragstellers nicht der Fall, deshalb entstand auch die Pflicht zur Zahlung der Akzise nicht.

 

Mietest du ein Auto? Wirst du Akzise zahlen

Der Leiter der Polnischen Finanzinformation beruf sich auf die de facto gleichen Bestimmungen des Akzisegesetzes und ist zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Gesellschaft in vorliegendem Fall im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Personalkraftwagen gleichzeitig das Recht dazu erworben hat über die Fahrzeuge als Eigentümer zu verfügen, so dass die Pflicht zur Erhebung und Zahlung der Akzise entstanden ist.

Es soll darauf hingewiesen werden, dass die in der Auslegung dargestellte Argumentation, den Urteilen der Verwaltungsgerichte zuwider, bereits gut gefestigt ist und dass die Folgen solcher Stellung die Unternehmer tragen werden.

 

Wie kann man die Rückerstattung bekommen

In diesem Fall könnte der tschechische Steuerpflichtige nach der Rückgabe der Fahrzeuge an den Leasinggeber die Rückerstattung der Akzise beantragen. Dazu soll er einen Antrag beim Leiter des Finanzamtes einreichen, innerhalb eines Jahres nach der Ausfuhr der Fahrzeuge in die Tschechische Republik. Dem Antrag sollen Unterlagen beigefügt werden, die die Zahlung der Akzise und die Warenbeförderung außerhalb des Landes bestätigen.

 

Agnieszka Jasica-Skalbmierska, Steuerberater, ATA Tax Sp. z o.o.

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