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Online Registerkassen

2019-05-20

Am 3. April 2019 hat der Präsident das Gesetz über Änderung des UstG und des Mess- und Eichgesetzes unterschrieben. Für die Unternehmer bedeutet dies die Einführung der neuen Lösungen in Bezug auf die Registerkassen.
Traditionelle Kassen sollen schrittweise von online Kassen ersetzt werden, die stets mit dem zentralen Kassendatenspeicher (CRK) verbunden werden. Somit werden Informationen, die aus den Kassen gesammelt werden, eine elektronische Wiederspiegelung der Kassenbons darstellen. Die online Kassen werden im Zeitpunkt der Verbindung mit CRK fiskalisiert. Sie sollen an den Datenspeicher Informationen über Verkauf mit einer bestimmten Häufigkeit via teleinformatisches Netz schicken.

Im Gegenteil zu den einheitlichen Prüfdateien, in den ausführliche Informationen bezüglich der Transaktionen mit anderen Steuerpflichtigen beinhaltet werden, werden die an den Kassendatenspeicher weitergegebenen Daten des Erwerbers anonym bleiben. Diese Lösung soll den Finanzbehörden erlauben, sich mit den durch die Registerkasse erfassten Transaktionen bekannt zu machen. Dies soll die Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der Besteuerungsgrundlage und des Wertes der fälligen Steuer bei den Steuerpflichtigen erlauben, die die neue Lösungen nutzen. Die Daten, die von CRK gesammelt werden, sollen die Wirksamkeit der Steuerprüfungen und der analytischen Tätigkeiten, die von den Finanzbehörden im Prozess der Abdichtung des Steuersystems unternommen  werden, erhöhen.

Die erhaltenen Daten werden vom Chef der Landesfinanzverwaltung verwaltet, der sie anderen Behörden zur Verfügung stellen wird.

Die neuen Lösungen werden schrittweise eingeführt. In erster Linie (bis zum 1. Januar 2020) wurden zu deren Einführung Autowerkstäte und Tankstellen verpflichtet. Dann, bis zum 1. Juli 2020 werden zur Anwendung der online Kassen Restaurants, die Hotelbranche und Verkäufer des Festbrennstoffes für Heizzwecke verpflichtet. Eine weitere breite Gruppe der Steuerpflichtigen wird mit den neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2021 umfasst. Dann werden die Kassen Friseure, Kosmetikerinnen, Bauunternehmer, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Sportanlagen betreibende Unternehmer austauschen müssen. Die Übergangszeit wird mit Ablauf 2022 enden. Danach wird nur Erwerb von Kassen möglich sein, die eine Verbindung mit dem zentralen Kassendatenspeicher ermöglichen.

Die Steuerpflichtigen werden weiterhin die Möglichkeit haben eine Teilrückerstattung der Kosten zu beantragen, die sie für die neue Kasse ausgegeben haben. Die Ermäßigung wird auf gleichen Ebene wie bisher bleiben und beträgt 90% vom Netto- Wert der Kasse, jedoch nicht mehr als 700 PLN.

Das Gesetz mit den vorgestellten Änderungen ist am 1. Mai 2019 in Kraft getreten.

 

Kinga Duszna, Steuerkonsultantin ATA Tax Sp. z o.o.

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