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Entwurf der neuen Abgabenordnung ist schon bekannt

2018-08-09

Nicht 344 – wie die bisherige, sondern 728! So viele Artikel soll die neue Abgabenordnung nach dem vor Kurzem auf den Seiten des Legislationszentrums der Regierung veröffentlichten Projekt haben. Wie in der Begründung betont wurde, ist das seit 1997 geltende Gesetz den Normen dieser Art von gesetzlichen Vorschriften nicht mehr gerecht, daher ist es zu ersetzen.

Die im entworfenen Gesetz enthaltenen Regelungen sollen der Realisierung von zwei grundsätzlichen Zielen dienen: (i) Schutz von Rechten des Steuerpflichtigen bei seinen Verhältnissen mit den Finanzbehörden und (ii) Steigerung der Effektivität und Wirksamkeit der Abgabenerhebung.

Die vorausgesetzten Ziele sollen unter anderem nachstehend genannte Maßnahmen sicherstellen:

  • Einführung einer neuen Möglichkeit der sogenannten Konsensmethoden zur Erledigung von Steuerangelegenheiten  - Mediation, Vereinbarung, oder auch Beratungsprozedur (Kontrolle auf Antrag)  oder Abrede zum Zusammenwirken,
  • Die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch die Finanzbehörde im Fall von materiellen Terminen die sich aus Vorschriften der Steuergesetze ergeben, im Fall der Nichteinhaltung durch den Steuerpflichtigen – z.B. Termin zum einreichen der Steuererklärung, Erklärung über die Wahl des linearen Abschreibungssatzes bei der Einkommenssteuer,
  • Möglichkeit die Steuer zu erlassen ohne auf den Ablauf der Zahlungsfrist zu warten,
  • Möglichkeit die Steuererklärung vor Ende des Steuerverfahrens zu korrigieren (in dem durch die Finanzbehörde zur Stellungnahme zum vorliegenden Beweismaterial bestimmten Termin), somit Rückkehr zu der früher mal bestehenden Institution im Gesetz über die Finanzkontrolle,
  • Einführung eines vereinfachten Verfahrens in Verbindung mit Bagatellsteuerbeträgen (die Behörde wird berechtigt sein Bescheide im Termin von 14 Tagen ohne Begründung zu erlassen, soweit der Sachverhalt keine Bedenken erweckt oder der Steuerbetrag keine 5000 PLN übersteigt),
  • eine weitere Neuheit werden die amtlichen Informationen über wesentliche Änderungen von Steuervorschriften sein,
  • Erweitert wird die Möglichkeit die Steuer durch andere Subjekte als den Steuerpflichtigen zu entrichten,
  • Es werden wesentliche Änderungen in Bezug auf die Verjährungsinstitution vorausgesetzt - Einführung vom Verjährungstermin für die Zumessung (3 oder 5 Jahre gerechnet ab Fälligkeit der Zahlungsfrist oder Entstehung der Steuerpflicht) und Verjährungstermin der Steuererhebung (nach Ablauf der Verjährungszeit würde ein 5-Jahreszeitraum der Erhebungsverjährung eintreten), wie auch Einschränkungen in der Unterbrechung und Aussetzung im Lauf der Verjährungstermine,
  • Geplant werden auch Änderungen betreffend der individuellen Auslegungen – Zentralisierung von Prozessen ihres Erteilens (auch im Bereich von lokalen Abgaben) und häufigeres Erteilen von allgemeinen Auslegungen (der Finanzminister soll befugt werden Rechtsfragen an das Oberste Verwaltungsgericht zu richten, wenn im Laufe der Erteilung von allgemeinen Auslegungen ernsthafte Bedenken in Bezug auf unterschiedliche Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten auftreten).

Die Abgabenordnung soll 2020 in Kraft treten. Es ist wert bereits jetzt die Prozesse von Gesetzgebungsarbeiten zu verfolgen, die zu wesentlichen Änderungen im Bereich des präsentierten Entwurfs führen können. Außerdem wird die Praxis zeigen, ob infolge ihrer Einführung tatsächlich die Verhältnisse zwischen den Steuerpflichtigen und dem Fiskus verbessert werden.

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Barbara Otrzonsek,Tax consultant, ATA Tax Sp. z o.o.