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Unentgeltliche Leistungen werden immer häufiger überprüft

2014-07-21

Über ein in letzter Zeit verstärkt bemerkbares Interesse der Steuerbehörden an den unentgeltlichen Leistungen erzählt für die Zeitung „Rzeczpospolita“ unser Experte – der Steuerberater, Herr Marcin Sobieszek. – Er hat nämlich bemerkt, dass die Bürgschaften einen unter den durch die Steuerkontrolleure beliebten Außenprüfungsgegenständen darstellen.

Vor Kurzem habe ich über ein Anliegen erfahren, dass man versucht hatte, den Gesellschaften, welche innerhalb einer Kapitalgruppe einander Finanzgarantien erteilt hatten, einen Ertrag zu berechnen. Die Prüfer hätten diesen Ertrag in Höhe von 2,5 % des garantierten Unterstützungsbetrages bemessen wollen – so der Experte. Darüber hinaus würden durch die Kontrolleure Erträge für Gesellschaften bemessen, in welchen die Mitglieder der Geschäftsführung ihre Funktionen unentgeltlich wahrnehmen. Sie (die Erträge) werden auf Grund der durch das Hauptamt für Statistik veröffentlichten statistischen Daten über Löhne und Gehälter sowie auf Grund des geschätzten tatsächlichen Arbeitsaufwands bestimmt. In letzter Zeit ist auch die Einschätzung von Erträgen bei Firmen populär, welche die Warenmarken der verbundenen Unternehmen ohne Entgelt ausnutzen. Selbstverständlich werden durch den Fiskus auch Verrechnungen aus unverzinsten Darlehen überprüft.

Wir empfehlen Ihnen, den ganzen Artikel in der Internet-Ausgabe der Rzeczpospolita durchzulesen, welcher unter dem Link www.prawo.rp.pl zu finden ist.