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Fortbildungsfonds nicht mehr als Quelle steuerlicher Optimierung betrachtet

2014-07-21

Das novellierte Gesetz über Beschäftigungsförderung und Arbeitsmarktinstitutionen hat die seit fünf Jahren genutzte Möglichkeit der steuerlichen Vergünstigung abgeschafft. Denn die Firmen schoben die Abführung von Steuern auf, indem sie die Einzahlungen auf den Fonds für Weiterbildung den steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen zuordneten.

- Die Vorteile aus Bildung eines Fonds für Weiterbildung bestanden in einem schnelleren Abzug von steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen, und zwar bevor tatsächliche Ausgaben getragen wurden. Auf diese Weise konnte ein Unternehmer steuerlichen Verbindlichkeiten zu einem für sich selbst günstigen Zeitpunkt vermindern – berichtet in einem Kommentar für die Zeitung Rzeczpospolita unser Steuerberater, Herr Marcin Sobieszek.

Der Artikel „Kształcenie już bez ulgi” („Bildung bereits ohne Steuervergünstigung”) ist unter dem Link - www.prawo.rp.pl zugänglich.