Der Erwerb von Krankheitsschutzmaßnahmen ist eine geschäftsbezogene Tätigkeit
2020-03-02
Die Informationen über das sich ausbreitende Coronavirus sind beunruhigend. Kann ein Arbeitgeber, der in Schutzmaßnahmen investiert, solche Ausgaben als abzugsfähige Kosten anrechnen? Dazu hat sich im letzten Artikel für Rzeczpospolita unser Steuerkonsultant Wojciech Jasiński geäußert.